ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE PHOTOVOLTAIK-INSTALLATION MIT BETTERGY S.L.
ERWÄGUNGSGRÜNDE:
BETTERGY ist ein unabhängiges Unternehmen, lizenziert und qualifiziert für die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Energiesystemen und anderen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Energie.
DER KUNDE ist am Kauf einer Photovoltaikanlage für den Eigenverbrauch interessiert und hat das Angebot von Bettergy angenommen, das die Komponenten und Installationsdetails enthält. Dieses Angebot wurde zuvor vom Kunden unterschrieben.
VEREINBARUNG:
Die Parteien dieses Vertrages vereinbaren Folgendes:
1. Umfang der Arbeiten. BETTERGY stellt alle Materialien zur Verfügung, führt alle Arbeiten zur Installation der Solaranlage und die Dokumentation durch, die für die Legalisierung der Installation erforderlich sind, wie von den Behörden gefordert.
Der angebotene Preis beinhaltet nicht die Kosten für den Zugangspunkt, die Baugenehmigungen und die kommunalen Steuern. sie sind vom Kunden zu übernehmen.
2. Zeitpunkt der Fertigstellung. Die im Rahmen dieses Vertrags auszuführenden Arbeiten werden nach Beantragung der städtischen Baugenehmigung begonnen.
3. Der Vertragspreis. DER KUNDE hat BETTERGY für die im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Materialien und Arbeitsleistungen in Höhe von _________________ € inkl. MwSt. zu bezahlen.
4. Abschlagszahlungen. BETTERGY stellt die Zahlungen aus diesem Vertrag in Rechnung und DER KUNDE leistet diese nach folgendem Zeitplan:
• Fünfzig Prozent (50%) des Vertragspreises bei Unterzeichnung dieser Vereinbarung.
• Fünfzig (50%) Prozent des Vertragspreises, nach Abschluss der Installation der Solaranlage.
5. Allgemeine Bestimmungen. Alle Änderungen oder Abweichungen von den oben genannten Spezifikationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche Änderungen oder Abweichungen, die zusätzliche Material- und/oder Arbeitskosten erfordern, werden nur auf schriftliche Bestellung ausgeführt, die vom KUNDEN und BETTERGY unterzeichnet ist. Wenn für eine solche Änderung oder Abweichung eine Gebühr erhoben wird, muss der zusätzliche Preis einvernehmlich schriftlich vereinbart und zum Preis dieses Vertrags hinzugerechnet werden.
6. Zahlungsplan. DER KUNDE hat Rechnungen nach Erhalt zu begleichen.
7. Qualität der Arbeit. Alle Arbeiten müssen qualitativ hochwertig und in Übereinstimmung mit allen Bau- und Elektrovorschriften, allen anderen geltenden Gesetzen und allen geltenden Versorgungsanforderungen, einschließlich angemessener Verpflichtungen zur Zusammenschaltung von Versorgungsunternehmen, durchgeführt werden.
8. Für alle Geräte und Materialien gelten gegebenenfalls die Originalgarantien des Herstellers.
9. Lizenzierung. Soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen alle Arbeiten von Personen ausgeführt werden, die ordnungsgemäß lizenziert und gesetzlich befugt sind, diese Arbeiten auszuführen.
10. Subunternehmer. BETTERGY kann nach eigenem Ermessen Subunternehmer mit der Ausführung von Arbeiten beauftragen. BETTERGY wird diesen Subunternehmer vollständig bezahlen und bleibt in jedem Fall für die ordnungsgemäße Erfüllung dieses Vertrages verantwortlich.
11. Freistellung/Verzichtserklärungen. BETTERGY wird DEM KUNDEN angemessene Freistellungen oder Verzichtserklärungen auf Pfandrechte für alle zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung geleisteten Arbeiten oder zur Verfügung gestellten Materialien erteilen.
12. Änderungsaufträge. Alle Änderungsaufträge müssen schriftlich erfolgen und sowohl von BETTERGY als auch vom KUNDEN unterzeichnet werden. Solche Änderungsaufträge werden in den Vertrag einbezogen und Bestandteil des Vertrages.
13. Versicherung. BETTERGY garantiert, dass sie über einen für die ausgeführten Arbeiten angemessenen Versicherungsschutz verfügt und diesen aufrechterhalten wird. Ebenso stellt BETTERGY sicher, dass die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsrisiken von den Technikern eingehalten werden.
14. Gewährleistung der Arbeit. BETTERGY gewährt für alle Arbeiten eine Garantie für einen Zeitraum von (24) vierundzwanzig Monaten nach Fertigstellung.
15. BETTERGY stellt alle Geräte, Werkzeuge und Verbrauchsmaterialien zur Verfügung, um die übertragenen Arbeiten auszuführen, es sei denn, sowohl der KUNDE als auch BETTERGY haben dies schriftlich vereinbart.
16. Geheimhaltung. "Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen, die einen tatsächlichen oder potenziellen wirtschaftlichen Wert daraus ziehen, dass sie Personen, die aus ihrer Offenlegung oder Verwendung einen wirtschaftlichen Wert ziehen können, nicht allgemein bekannt sind und von diesen nicht ohne weiteres mit geeigneten Mitteln festgestellt werden können.
17. Schiedsgerichtsbarkeit. Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben können und die von den Parteien nicht durch Verhandlungen nach Treu und Glauben beigelegt werden können, werden, um eine schnelle und wirtschaftliche Lösung zu gewährleisten, dem Gericht in Málaga (Spanien) vorgelegt
18. Mitteilungen. Jede Mitteilung muss schriftlich erfolgen und persönlich oder per Post ordnungsgemäß adressiert und frankiert an eine Partei unter der zuerst oben angegebenen Adresse und zu Händen der unten angegebenen Personen übergeben werden.