ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PHOTOVOLTAIK-INSTALLATIONEN MIT BETTERGY SL
ERWÄGUNGEN:
BETTERGY ist in einem unabhängigen Unternehmen tätig, ist lizenziert und qualifiziert, photovoltaische Energiesysteme und andere energiebezogene Dienstleistungen zu liefern und zu installieren.
DER KUNDE ist am Kauf eines Photovoltaik-Energiesystems für den Eigenverbrauch interessiert und hat das von Bettergy gelieferte Angebot akzeptiert, das Komponenten und Installationsdetails enthält. Dieses Angebot wurde zuvor vom Kunden unterzeichnet.
ZUSTIMMUNG:
Die Parteien dieses Vertrages vereinbaren Folgendes:
1. Umfang der Arbeit. BETTERGY stellt alle Materialien bereit, führt alle Installationsarbeiten für die Solaranlage durch und führt die Dokumentation durch, die für die behördliche Legalisierung der Installation erforderlich ist.
Der angebotene Preis beinhaltet nicht die Kosten für Zugangspunkte, Baulizenzen und Kommunalsteuern; sie sind vom Kunden zu übernehmen.
2. Zeitpunkt der Fertigstellung. Die im Rahmen dieses Vertrages auszuführenden Arbeiten werden nach Beantragung der kommunalen Baugenehmigung begonnen.
3. Der Vertragspreis. DER KUNDE bezahlt BETTERGY für die im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringenden Materialien und Arbeiten in Höhe von _________________ € inkl. MwSt.
4. Abschlagszahlungen. BETTERGY stellt Zahlungen im Rahmen dieses Vertrags gemäß dem folgenden Zeitplan in Rechnung und DER KUNDE leistet diese:
• Fünfzig Prozent (50 %) des Vertragspreises bei Unterzeichnung dieser Vereinbarung.
• Fünfzig (50 %) Prozent des Vertragspreises nach Abschluss der Installation des Solarsystems.
5. Allgemeine Bestimmungen. Jegliche Änderungen oder Abweichungen von den oben genannten Spezifikationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche Änderungen oder Abweichungen, die zusätzliche Material- und/oder Arbeitskosten mit sich bringen, werden nur auf schriftlichen, vom KUNDEN und BETTERGY unterzeichneten Auftrag ausgeführt. Wenn eine solche Änderung oder Abweichung kostenpflichtig ist, muss der zusätzliche Preis einvernehmlich schriftlich vereinbart und dem Preis dieses Vertrages hinzugefügt werden.
6. Zahlungsplan. Rechnungen sind vom KUNDEN nach Erhalt zu bezahlen.
7. Arbeitsqualität. Alle Arbeiten müssen auf qualitativ hochwertige Weise und in Übereinstimmung mit allen Bau- und Elektrovorschriften, allen anderen anwendbaren Gesetzen und allen anwendbaren Anforderungen an Versorgungsunternehmen, einschließlich angemessener Verpflichtungen zur Zusammenschaltung von Versorgungsunternehmen, durchgeführt werden.
8. Alle Geräte und Materialien müssen gegebenenfalls mit den Garantien des Originalherstellers versehen sein.
9. Lizenzierung. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, müssen alle Arbeiten von Personen durchgeführt werden, die ordnungsgemäß lizenziert und gesetzlich zur Ausführung dieser Arbeiten autorisiert sind.
10. Subunternehmer. BETTERGY kann nach eigenem Ermessen Subunternehmer mit der Ausführung von Arbeiten beauftragen. BETTERGY wird diesen Subunternehmer vollständig bezahlen und bleibt in jedem Fall für die ordnungsgemäße Erfüllung dieses Vertrages verantwortlich.
11. Freigabe/Verzichtserklärungen. BETTERGY stellt DEM KUNDEN zum Zeitpunkt der Fälligkeit angemessene Freigaben oder Pfandverzichtserklärungen für alle durchgeführten Arbeiten oder bereitgestellten Materialien zur Verfügung.
12. Bestellungen ändern. Alle Änderungsaufträge müssen schriftlich erfolgen und sowohl von BETTERGY als auch vom KUNDEN unterzeichnet werden. Solche Änderungsaufträge werden in den Vertrag aufgenommen und werden Vertragsbestandteil.
13. Versicherung. BETTERGY garantiert, dass es einen für die auszuführenden Arbeiten angemessenen Versicherungsschutz hat und aufrechterhalten wird. Ebenso stellt BETTERGY sicher, dass die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsrisiken von den Technikern eingehalten werden.
14. Werksgewährleistung. BETTERGY garantiert alle Arbeiten für einen Zeitraum von (24) vierundzwanzig Monaten nach Fertigstellung.
15. BETTERGY stellt alle Geräte, Werkzeuge und Verbrauchsmaterialien zur Verfügung, um die zugewiesene Arbeit auszuführen, es sei denn, dies wurde schriftlich zwischen DEM KUNDEN und BETTERGY vereinbart.
16. Geheimhaltung. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die einen tatsächlichen oder potenziellen wirtschaftlichen Wert haben, weil sie Personen, die aus ihrer Offenlegung oder Verwendung einen wirtschaftlichen Wert ziehen können, nicht allgemein bekannt sind und von ihnen nicht ohne weiteres mit geeigneten Mitteln festgestellt werden können.
17. Schiedsverfahren. Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben und die von den Parteien nicht durch Verhandlungen in gutem Glauben beigelegt werden können, werden, um eine schnelle und wirtschaftliche Lösung zu gewährleisten, dem Gericht in Málaga (Spanien) vorgelegt.
18. Hinweise. Jede Mitteilung muss schriftlich erfolgen und persönlich oder per Post, ordnungsgemäß adressiert und frankiert, an eine Partei unter der zuerst oben angegebenen Adresse und zu Händen der unten angegebenen Personen gesendet werden.