Was tun, wenn Sie versehentlich gewechselt haben?

Wenn Sie eine unerwartete Schlussabrechnung von Ihrem Energieversorgungsunternehmen oder ein Begrüßungsschreiben von einem anderen Energieversorger erhalten, wurde Ihre Lieferung möglicherweise ohne Ihr Einverständnis umgestellt. Glücklicherweise passiert es selten, aber es kann passieren, wenn:

  • Ein anderes Lieferunternehmen hat einen Fehler gemacht – zum Beispiel, indem es Ihre Adresse/CUPS-Nummer mit der einer anderen Person verwechselt hat
  • Sie wurden von einem Verkäufer in die Irre geführt, der dann ohne Ihre Erlaubnis Ihre Lieferung geändert hat

Wir bei Energy Nordic nehmen die Datensicherheit sehr ernst und stellen sicher, dass wir die schriftliche oder mündliche Zustimmung jedes Vertragsnehmers eingeholt haben, bevor wir Änderungen an einem Vertrag vornehmen, aber dies ist bei anderen Unternehmen möglicherweise nicht immer der Fall.

Wurde Ihr Strom- oder Gasunternehmen ohne Ihre Zustimmung gewechselt?

Während Sie Ihren Verteiler nicht wählen können, haben Energieverbraucher in Spanien das Recht, ihr Energieversorgungsunternehmen zu wählen (lesen Sie hier für weitere Informationen darüber, wie sich Ihr Verteiler und Ihr Versorgungsunternehmen unterscheiden). Es ist jedoch wichtig, dass die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (auch als “Vermarkter” bezeichnet) die gesetzlich festgelegten Vertragsanforderungen erfüllen, d. h. die uneingeschränkte Zustimmung eines Inhabers eines Stromvertrags, bevor ein anderes Unternehmen die Verwaltung seiner Versorgung übernehmen kann. Wenn dies nicht der Fall ist, gibt es mehrere Möglichkeiten, einen Anspruch geltend zu machen. Wir beschreiben sie hier:

Es hat sich gezeigt, dass Unternehmen gelegentlich das Vertragsverfahren nicht einhalten und nicht die Zustimmung der Kunden haben, Änderungen an den Lieferanten vorzunehmen.

Die Möglichkeiten, einen Anspruch geltend zu machen:

  1. Wenn Sie von diesen Praktiken betroffen sind, müssen Sie Ihre Ansprüche zunächst bei dem Vermarkter einreichen, der die Änderung ohne Ihre Zustimmung vorgenommen hat. Für den Fall, dass der Anspruch nicht gelöst wird und der Vermarkter, der Sie beliefert hat, ein Referenzvermarkter oder ein Vermarkter der letzten Instanz ist, können Sie anschließend einen Anspruch bei der entsprechenden Stelle der Autonomen Gemeinschaften geltend machen. Die Einzelheiten zu den verschiedenen Anspruchsmöglichkeiten finden Sie hier bei der unbefugten Übertragung von Stromverträgen und hier bei Gas.
  2. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich an die Municipal Consumer Services Offices (OMICs) und die Verbraucher- und Nutzerorganisationen zu wenden.
  3. Zusätzlich zu den oben genannten Möglichkeiten können Sie jedoch eine Beschwerde bei der CNMC einreichen.

Eine fehlerhafte Überweisung liegt vor, wenn Sie versehentlich zu einem neuen Energieversorger gewechselt werden.

Die gute Nachricht ist, dass Probleme beim Wechsel des Energieversorgers eher selten sind.

Wenn Sie jedoch die Erfahrung gemacht haben, dass Sie ohne Ihre Zustimmung von einem Energieunternehmen zu einem anderen gewechselt wurden, kann Ihnen das Team von Energy Nordic bei diesem Prozess helfen. Bitte zögern Sie nicht, uns eine Nachricht zu senden, in der Sie Ihre Erfahrungen mit einem Lieferantenwechsel ohne Ihre Zustimmung schildern.

Senden Sie uns eine E-Mail an [email protected] oder rufen Sie uns gerne an oder besuchen Sie uns jederzeit zwischen Montag und Freitag unter +34 900 696 820 von 9 – 17 Uhr.

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