Plan MOVES III: Zuschüsse für Elektroautos und Ladepunkte
Im vergangenen Jahr verabschiedete der Ministerrat auf Vorschlag des Ministeriums für den ökologischen Wandel und die demografische Herausforderung die Neuauflage des Plans MOVES, diesmal in der Ausgabe III. Damit soll die Elektromobilität unterstützt und gefördert werden, 400 Millionen Euro wurden im Rahmen des Aufbau-, Transformations- und Resilienzplans bereitgestellt. Diese Menge kann bei Bedarf auf bis zu 800 Millionen erweitert werden.
Dies wird strukturelle und dauerhafte Reformen für die kommenden Jahre ermöglichen; Sie wurde am 23. Juli 2021 eingeführt und ist bis zum 31. Dezember 2023 in Kraft. Bei Interesse haben Sie also noch genügend Zeit, sich zu bewerben.
Im Rahmen dieses Anreizes für die Elektromobilität stechen die Förderung der Elektrifizierung, die Integration erneuerbarer Energien und Wasserstoff sowie der Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge unter diesen europäischen Leitinitiativen hervor.
Als Neuerung im Vergleich zu den vorangegangenen MOVES in dieser Ausgabe werden zusätzliche 10 % an Beihilfen für Personen gewährt, die in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern registriert sind, sowie für Menschen mit Behinderungen aufgrund eingeschränkter Mobilität oder beruflicher Nutzung von Taxis oder VTC.
Zu den herausragendsten Subventionen gehören die für die Anschaffung von Elektro- und/oder Hybridfahrzeugen und die Anschaffung von Ladeinfrastrukturen für Elektroautos .

Anschaffung von Ladeinfrastrukturen (Ladepunkte für Elektroautos)
Privatpersonen erhalten 70 % der Kosten für das Produkt und die Installation, im Gegensatz zu der Subvention für Unternehmen oder KMU, die 30 % der Kosten beträgt.
– Batterieladesystem für öffentliche und private Elektrofahrzeuge.
– In Eigentümergemeinschaften sind Kanalisationen notwendig, um die elektrische Vorinstallation und den Kommunikationsdienst zu haben.
Anschaffung von Plug-in-Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen
– Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw), N1 (Lieferwagen und leichte Nutzfahrzeuge), L3e, L4e L5e (Elektromotorräder) und L6e, L7e (vierrädrige Elektrofahrzeuge).
– Reisebusse der Kategorien M2 oder M3 sind NICHT teilnahmeberechtigt, ebenso wenig wie Lkw oder Lieferwagen N2 und N3.
Letztendliche Empfänger
– Einzelpersonen und Freiberufler, Eigentümergemeinschaften und juristische Personen mit Sitz in Spanien.
– Lokale Gebietskörperschaften und institutioneller öffentlicher Sektor.
Von Energy Nordic bieten wir Ladestationen für Elektroautos und deren Installationen an, die perfekt zum Plan MOVES III-Zuschuss passen.
Der Prozess der Planantragsanforderung funktioniert wie folgt: Innerhalb Andalusiens können sich Energy Nordic und andere Partnerunternehmen um die gesamte Beantragung der Subvention kümmern, außerhalb Andalusiens muss der Kunde dies selbst tun, aber technische Hilfe wird immer gewährt, wenn der Kunde sie benötigt.
Sobald die Installation des Ladepunkts erfolgt ist, prüft die zuständige Behörde die Installation und entscheidet über die Gewährung des Zuschusses.
Sind Sie daran interessiert, einen Ladepunkt zu bekommen und den Zuschuss zu beantragen?
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